Nachbetreuung bei Ambulante Geburt und Vorzeitiger Entlassung

 
Bei einer ambulanten Geburt verlässt die Wöchnerin mit ihrem Kind innerhalb von 24 Stunden nach der Geburt das Krankenhaus und wird von einer freiberuflichen Hebamme zu Hause nachbetreut.

Es besteht Anspruch auf:
  • bis zu 2 Hausbesuche während der Schwangerschaft
  • täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt
  • bei Problemen (zB Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen,...) sind  weitere 7 Hausbesuche in den ersten 8 Lebenswochen des Kindes möglich.     
Bei der vorzeitigen Entlassung verlässt die Wöchnerin vor dem 4. Tag nach der Geburt das Krankenhaus. Auch hier wird sie von einer Hebamme nachbetreut.
 
Es besteht Anspruch auf:
  • täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt
  • bei Problemen (zb Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen,...) sind weitere 7 Hausbesuche in den ersten 8 Lebenswochen des Kindes möglich.
Bei Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt und Mehrlingsgeburt gilt eine Entlassung aus dem Krankenhaus vor dem 6. Tag nach der Geburt als vorzeitige Entlassung.
In diesen Fällen bezahlen die Krankenkassen täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt. Auch hier sind weitere 7 Hausbesuche in den ersten 8 Lebenswochen des Kindes möglich.
 
Diese Leistungen sind für Sie bei Inanspruchnahme einer Hebamme mit Kassenvertrag kostenlos. Bei Betreuung durch eine Wahlhebamme erhalten Sie 80% des Kassentarifs erstattet.
 
Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit einer Hebamme auf!

Tanja startet am 22.5. um 18.00 Uhr mit dem ersten HypnoBirthing Geburtsvorbereitungskurs im Hebammenzentrum!

Wir schreiben für Sie auch Artikel zum Thema Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby auf: www.hebamme.cc.